Mit Infektionsschutzgewetz wird das Gesetz bezeichnet, dessen Zweck es ist, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern." (§ 1 IfSG).
Auf diesen Artikel verweisen: Bundesseuchenschutzgesetz (BSeuchG)