logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
indiziert/indizieren
(recht.allgemein)
    

Inhalt
             1. 1.
             2. 2.

1. 1.

Von indiziert (zurückgehend auf Index) spricht man, wenn eine Schrift auf eine Liste mit jugendgefährdenden Schriften gesetzt wurde, siehe dafür unter Indizierung.

2. 2.

Von indiziert (zurückgehend auf Indikation) wird gesprochen, wenn eine Krankheit eine bestimmte Behandlung erfordert.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise