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Homogenitätsklausel
(recht.)
    

Mit Homogenitätsklausel wird der in Art. 28 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz bezeichnet, nach welchem die verfassungsmäßige Ordnung der deutschen Bundesländer den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen muss.

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