logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Hoffahrtspflicht
(recht.geschichte)
    

Mit Hoffahrtspflicht wird die Pflicht eines Vasallen zum Erscheinen am Hof seines Lehnsherren zur Beratung und der Teilnahme an den Tagungen des Lehensgerichts bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Grundherrschaft/Grundhörigen * Lehen/Belehnung/Lehnsverhältnis