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Höchstzahlverfahren
(recht.oeffentlich.staat.wahlen)
    

Mit Höchstzahlverfahre, wird das von d'Hondt entwickelte Verfahren bezeichnet, mit dem bis 1985 die Anzahl der Mandate für die einzelnen Bundestagsparteien festgelegt wurden. Das Höchstzahlverfahren wurde dann durch das Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer ersetzt, welches bei den Wahlen zum 11. Bundestag zum ersten Mal zur Anwendung kam. Für Details siehe unter Wahlsystem.

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