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Historische Rechtsschule
(recht.geschichte.19 und recht.philosophie)
    

Als historische Rechtsschule wird eine Auffassung bezeichnet, die davon ausgeht, dass das Recht nicht naturgegeben sei (Naturrecht), sondern historisch gewachsen. Begründer der historischen Rechtsschule war Savigny. Die historische Rechtsschule favorisierte das Pandektenrecht als einheitliches Zivilrecht für alle deutschen Fürstentümer im Gegensatz zu einer Neugesetzgebung, wie sie Thibaut vorschlug.

Jhering hat die historische Rechtsschule dann zur soziologischen Rechtsschule weiterentwickelt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Savigny, Friedrich Carl von * Thibaut, Justus * Pandektenrecht/Pandektistik * Puchta, Georg Friedrich