logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
§ 360 HGB
(gesetz.hgb)
<< >>
    

Wird eine nur der Gattung nach bestimmte Ware geschuldet, so ist Handelsgut mittlerer Art und Güte zu leisten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise