logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Heimfall
(recht.geschichte.lehen)
    

Von Heimfall sprach man im Lehensrecht, wenn das Lehen zurück an den Lehensherrn fiel. Ein Heimfall kam nur in drei Fällen in Betracht: 1. Felonie, 2. wenn bei einem Manfall der Erbe dem Lehensherrn nicht huldigte und 3. wenn der Vasall nach dreimaliger Aufforderung nicht vor dem Lehensgericht erschien.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: reversion * heimfallen/Heimfallrecht * Erbbaurecht/Erbbaugrundbuch * Leihezwang * Felonie