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Hausordnung, Mietverhältnis
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Hausordnung wird eine Zusammenfassung von Regeln bezeichnet, die den Inhalt des Mietverhältnis bestimmen. Die Hausordnung muss um im Verhältnis zum Mieter wirksam zu sein im Vertrag vereinbart werden. Gleiches gilt dann entsprechend für Änderungen der Hausordnung.

Bei Mietverhältnissen in Eigentumswohnungen ist eine vertragliche Vereinbarung nicht notwendig, wenn eine Hausordnung gemäß § 21 WEG wirksam zwischen den Eigentümern vereinbart wurde. In diesen Fällen muss der Mieter mit dem Bestehen einer Hausordnung rechnen.

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