logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Hausmeier
(recht.geschichte.8)
    

Mit Hausmeier wurden in der Frankenzeit die dem König zur Seite stehenden Verwalter anfangs des königlichen Haushaltes und später des gesamten Königsgutes bezeichnet. Am Ende des 6. Jhd. erstarkten die Hausmeier (seit Pippin dem Jüngeren) so weit, dass die Herrschaft faktisch in ihrer Hand lag und die merowingischen Könige nur noch Schattenkönige waren. 750 ließ sich Pippin der Jüngere durch Papst Zacharias endgültig zum König machen und begründete damit die Herrschaft der Karolinger.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Pippin der Jüngere/pippinische Schenkung