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Diskussion (1) |
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Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten01.10.06 michel: | So weit so gut. Ist es aber auch HFB, wenn man einem Besuch in einem Mehrfamilienhaus, in dem man vom momentanen Besitzer nicht erwünscht ist, nachkommt und dann eine Einliegerwohnung betritt in der die besuchte Person ein lebenslanges Wohnrecht hat?
Vielen Dank im vorraus
michel
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Stand 2018-02-05
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