logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Harvard-Konzept
(recht.allgemein.akl)
    

Mit Harvard-Konzept wird ein Verfahren des kooperativen Verhandelns bezeichnet. Dabei verläuft das Verhandlen unter Beachtung von folgenden Grundsätzen:

  1. Trennung zwischen Person und Interessen. Freundlichkeit gegenüber der Persönlichkeit der anderen Beteiligten (der "anderen Seite")
  2. Keine Positionen sondern Interessen
  3. Objektive Kriterien heranziehen. Sachlich bleiben mit Blick auf die Interssen und deren Lösung ("kein Feilschen um Positionen")
  4. Entscheidungsoptionen entwickeln

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Mediation/Mediationsverfahren/Mediatorin/Mediator