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Hartz
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Inhalt
             1. Hartz III
             2. Hartz IV

Hartz ist der Namenspate für bisher vier Reformpakete, die langfristig den Arbeitsmarkt in Deutschland beleben sollen.

1. Hartz III

Mit dem dritten nach Hartz benannten Gesetz wurden folgende Veränderungen eingeführt:

  • Feste Grenze für einen anrechnungsfreien Nebenverdienst von Arbeitlosen in Höhe von 165 Euro, die zusätzliche Grenze von 20 % des monatlichen Arbeitslosengeldes entfällt.
  • Ab 2005 wird die Kirchensteuer nicht mehr bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt.
  • Weiterführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), insbesondere in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit. Wegfall der Pflicht zu Qualifizierung. Die unterschiedliche Förderung von ABM und Strukuturanpassungenmaßnahmen (SAM) entfällt.
  • Für einen in einer ABM Beschäftigen wird nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Entsprechend entstehen keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld während der ABM.
  • Das Eingliederungsgeld (EGZ) wird vereinfacht, anstatt fünf Kategorien gibt es nur noch zwei: EGZ für Menschen mit sog. Vermittlungshemmnissen und EGZ für behinderte Menschen. Das EGZ für Vermittlungshemmnisse wird auf 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentegelts und maximal 12 Monate Dauer beschränkt.
  • Als einheitliches Sanktionsinstrument für fehlende Mitarbeit des Arbeitslosen, z.B. keine Eigenbemühungen, Ablehnung von Arbeit usw. gibt es jetzt nur noch die Sperrzeit. Diese kann maximal 12 Wochen betragen.
  • Soldaten und Zivils werden künftig gegen Arbeitslosigkeit versichert.
  • Für die Abfederung von sog. Personalabbauprozessen (z.B. bei Massenentlassungen) gibt es zwei Instrumente: Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen (Tranfermaßnahmen) und Transferkurzarbeitgeld.
  • Ab 2005 wird bei Weiterbildungmaßnahmen Arbeitlosengeld anstelle von Unterhaltsgeld gezahlt. Dabei gilt die 2:1-Regel, für zwei Tage Weiterbildung wird nur ein Tag Arbeitlosengeldzahlung angerechnet.

2. Hartz IV

Hartz IV das in dieser Form ein im Vermittlungsausschuss ausgehandelter Kompromiss ist, hat folgende Änderungen gebracht:

  • Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Ersetzung durch ein sog. Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Dieses wird an alle arbeitsfähigen Menschen gezahlt die mehr als ein Jahr arbeitlos sind oder noch nie gearbeitet haben. Nicht arbeitsfähige Menschen beziehen weiterhin Sozialhilfe.
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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitsverwaltung * Bundesanstalt für Arbeit/Bundesagentur für Arbeit * Arbeitsvermittlung * Arbeitslosengeld II (ALG II)