logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Handelsrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Handelsrecht wird das Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Das Handelsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zivilrecht/Privatrecht/bürgerliches Recht * Sonderprivatrecht * Schweigen im Zivilrecht