gegen die
Beschuldigte
Elena Spärbaum
geboren 11.8.1980 in Kiel
ledig
deutsche Staatsangehörige
Die Beschuldigte betrat am Abend des 26.4.2006 gegen 23:00 Uhr die
Spielothek in der Parkallee 117 in Neustadt. Unter ihrer Jacke hielt
sie dabei eine 9mm-Pistole verborgen. In der Spielothek rief sie ihr
Opfer, ihren früheren Lebensgefährten Hartmut von
Krisnicz, mit den Worten an "Das war's Du Schwein", zog die Waffe und
schoss auf das Opfer bis das Magazin leer war. Das Opfer wurde dabei
viermal tödlich am Oberkörper getroffen. Der sofort
herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.
Elena Spärbaum wird daher beschuldigt,
einen
anderen
Menschen getötet zu haben ohne Mörderin zu sein,
strafbar als
Verbrechen
gemäß § 212
StGB.
Die Beschuldigte ist dieser Taten aufgrund der bisherigen polizeilichen
Ermittlungen dringend verdächtig.
Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO). Bei einer Hausdurchsuchung wurde ein gültiges Flugticket, sowie Unterlagen für ein Studium in Vancouverv gefunden. Auch die aufgrund der gegen sie erhobenen erheblichen Tatvorwürfe sehr hohe Straferwartung bietet nicht Gewähr dafür, dass sie sich dem weiteren Verfahren
freiwillig stellen wird.
Zudem besteht hier ein Haftgrund gemäß §
112 Abs. 3 StPO.
Auch bei Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1
StPO) ist die Anordnung der Untersuchungshaft geboten.
Grasfuss
Richterin am Amtsgericht