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Haftbefehl, Muster
(recht.allgemein.prozess.muster und recht.straf.prozess.muster)
    

Amtsgericht Neustadt                                                  24.6.2006
Ermittlungsrichter
Winkelweg 7
35044 Neustadt

H A F T B E F E H L


gegen die Beschuldigte            Elena Spärbaum
                                                    geboren 11.8.1980 in Kiel
                                                    ledig
                                                    deutsche Staatsangehörige

Die Beschuldigte betrat am Abend des 26.4.2006 gegen 23:00 Uhr die Spielothek in der Parkallee 117 in Neustadt. Unter ihrer Jacke hielt sie dabei eine 9mm-Pistole verborgen. In der Spielothek rief sie ihr Opfer, ihren früheren Lebensgefährten Hartmut von Krisnicz, mit den Worten an "Das war's Du Schwein", zog die Waffe und schoss auf das Opfer bis das Magazin leer war. Das Opfer wurde dabei viermal tödlich am Oberkörper getroffen. Der sofort herbeigerufene Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.

Elena Spärbaum wird daher beschuldigt,

einen anderen Menschen getötet zu haben ohne Mörderin zu sein,

strafbar als

Verbrechen gemäß § 212 StGB.


Die Beschuldigte ist dieser Taten aufgrund der bisherigen polizeilichen Ermittlungen dringend verdächtig.

Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO). Bei einer Hausdurchsuchung wurde ein gültiges Flugticket, sowie Unterlagen für ein Studium in Vancouverv gefunden. Auch die aufgrund der gegen sie erhobenen erheblichen Tatvorwürfe sehr hohe Straferwartung bietet nicht Gewähr dafür, dass sie sich dem weiteren Verfahren freiwillig stellen wird.

Zudem besteht hier ein Haftgrund gemäß § 112 Abs. 3 StPO.

Auch bei Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1 StPO) ist die Anordnung der Untersuchungshaft geboten.


     Grasfuss     
Richterin am Amtsgericht

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