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Habeas Corpus
(recht.geschichte.17)
    

Unter Charles II 1679 vom englischen Parlament durchgesetztes Gesetz, das willkürliche Verhaftungen verbietet. Niemand darf gemäß dieses Gesetzes ohne gerichtliches Verfahren in Haft gehalten werden. Damit war das Recht des Königs Verhaftungen durch Sonderbefehl anzuordnen abgeschafft.

Dieser Grundsatz war sehr fortschrittlich und ist z.B. heute in Art. 104 GG verankert. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Testakte * Verfassungsgeschichte * vorläufige Festnahme * habeas corpus