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Gutachtenstil
(recht.technik.studium und recht.technik.referendariat)
    

Inhalt
             1. Beispiel Zivilrecht
             2. Beispiel Strafrecht

Mit Gutachtenstil wird die besondere Aufbauweise in juristischen Gutachten bezeichnet, mit der die Voraussetzungen von Normen geprüft werden. Beim Gutachtenstil wird in Erweiterung des Justizsyllogismus eine Frage immer in den Schritten: Obersatz, Definition, Subsumtion/Ergebnis behandelt. Kennzeichen des Gutachtenstils ist, dass die Begründung vor der Antwort steht.

1. Beispiel Zivilrecht

Beispiel aus der Prüfung eines Anspruchs auf Herausgabe eines Fahrrads gemäß § 985:

Obersatz: Dann müsste A Besitzer des Fahrrads sein.

Definition: Besitzer ist gemäß § 854 BGB, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt.

Subsumtion/Ergebnis: A hat das Fahrrad in seiner Wohnung stehen. Daher ist A Besitzer des Fahrrads.

2. Beispiel Strafrecht

Beispiel aus der Prüfung der Strafbarkeit gemäß § 242 StGB (Diebstahl):

Obersatz: Die von B in seine Tasche gesteckte Uhr müsste eine fremde Sache sein.

Definition: Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht.

Subsumtion/Ergebnis: Die Uhr gehörte dem A. Daher war die Uhr für B eine fremde Sache.

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Auf diesen Artikel verweisen: Subsumtion * Urteilsstil * Definition