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Grundschuldzinsen
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung.versteigerung)
    

Als Grundschuldzinsen werden die im Grundbuch gemeinsam mit der Grundschuld eingetragenen Zinsen bezeichnet.

In Rahmen der Erlösverteilung

Beispiel Eintragung in Abteilung III: Hunderttausend Euro Grundschuld für die DKK-Bank, Köln mit 15 % jährlichen Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 %. der jeweilige Eigentümer ist der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 10.6.2005 eingetragen am 20.6.2005.

In der Zwangsversteigerung sind die Grundschuldzinsen im Barteil des geringsten Gebotes zu berücksichtigen. Und zwar die rückständigen für die letzten zwei Jahre die zuletzt fällig gewordenen und die laufenden Zinsen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Minderanmeldung * geringstes Gebot/Barteil