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Großer Senat
(recht.allgemein.prozess)
    

An jedem der oberen Bundesgerichte gibt es einen großen Senat, der für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung innerhalb des Bundesgerichts sorgt.

Will ein Senat von der Rechtsprechung des großen Senats oder eines anderen Senats abweichen, muss es den großen Senat anrufen.

Davon zu unterscheiden ist der gemeinsame Senat, aller Bundesgerichte.

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Auf diesen Artikel verweisen: Aussperrung/aussperren * Bundesgerichtshof (BGH) * Bundesgerichtshof (BGH)