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GmbH & Co KG
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.gesellschaft.kg)
    

Mit GmbH & Co KG wird eine Kommanditgesellschaft bezeichnet, bei der der Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist.

Vorteil der GmbH & Co KG ist, dass sie die Vorzüge der Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung der GmbH verbindet.

In der Grundform wird zunächst durch die Gesellschafter eine GmbH gegründet und ein Gechäftsführer bestimmt. Im nächsten Schritt gründen die GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, und die Gesellschafter eine KG mit der GmbH als Komplementärin. Damit wird die GmbH zu der Geschäftsführerin der KG (§ 164 HGB).

Da der Geschäftsführer der GmbH von den Gesellschaftern der GmbH bestimmt wird (§ 6 GmbHG) haben die mit den Gesellschaftern der GmbH identischen Kommanditisten der KG faktisch die Geschäftführung über die GmbH und damit die KG inne.

Kommt es zu einem Gesellschafterwechsel muss zum einen der GmbH-Anteil und zum anderen der Kommanditanteil in der KG übertragen werden. In der Grundform gibt es die sog. beteiligungsidentische GmbH und Co KG. Zur Vereinfachung wurde die Einheitsgesellschaft entwickelt. Siehe dort.

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Auf diesen Artikel verweisen: Einheits-KG * Arbeitsgericht * Personengesellschaft * Gleichlaufklausel