logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Gläubigeranfechtung
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung)
    

Mit Gläubigeranfechtung wird die Anfechtung des Gläubigers gemäß Anfechtungsgesetz bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise