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14.04.08&Zentralrat Europ�ischer B�rger&(2Bvf1/73, BVerfGE 36, 1): �Das Grundgesetz - nicht nur eine These der V�lkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, da� das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 �berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Aus�bung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsm�chte noch sp�ter untergegangen ist, das ergibt sich aus der Pr�ambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der st�ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festh�lt. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsf�higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsf�hig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt \"verankert\" (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung f�r \"Deutschland als Ganzes\" tragen - auch - die vier M�chte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).\" Hieraus ergibt sich, da� die BRD von 1949 kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein kann. S�RMELI (TR) Hochkommissar f�r Menschenrechte des Zentralrats Europ�ischer B�rger und des Europ�ischen Zentrums f�r Menschenrechte, Stiftungsrat des Internationalen Zentrums f�r Menschenrechte 14.04.08&Zentralrat Europ�ischer B�rger&So steht zwar in Art. 1 GG, da� alle Staatsorgane die Menschenrecht zu sch�tzen und zu achten habe, doch in Art. 146 GG steht auch, da� f�r einen Staat die Verfassung in freier Entscheidung des Volkes fehlt! Wo kein Staat, da auch keine Menschenrechte! Weil aber die Menschenrechtsverletzung im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland nicht strafbar ist, es fehlt das Gesetz als Staatsaufbaumangel, k�nnen Menschenrechts-verletzung nicht gestoppt, nicht geahndet oder nicht rehabilitiert werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist offenkundig nach �291 ZPO kein Staat, sondern eine Organisation. Deswegen gibt es auch keine Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland, weil sie als Straftaten nicht verfolgt werden k�nnen und sollen. Es ist offenkundig, da� die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, deswegen gibt es auch kein Staatsgericht. Zum Beweis daf�r wird auf das Grundgesetz verwiesen, da� nicht von, sondern f�r die Bundesrepublik Deutschland geschaffen worden ist. So ist in Art. 65 GG niedergeschrieben, da� die �Regierung� nur ein Gesch�ft ist. Die Bundesminister haben kein �Regierungsbereich�, sondern ein Gesch�ftsbereich. Der Bundeskanzler leitet auch keine �Regierung�, sondern ein Gesch�ft und der Bundespr�sident genehmigt die Gesch�ftsordnung und nicht die �Regierungsordnung� unter Besatzungsrecht nach Art. 120 GG, wo noch Besatzungskosten bezahlt werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist also kein Staat, sondern nach Art. 133 GG eine �Wirtschafts- und Verwaltungseinheit�, wo die B�rger keine Staatsb�rger, sondern nur Personal sind (Personalausweis). Dies ergibt sich aus dem Art. 146 GG, wo eben eine Verfassung nicht existiert. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Kapitalgesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main 72 HRB 51411. Die allgemeinen Gesch�ftsbedingungen sind sehr interessant. Deswegen k�nnen innerhalb einer Kapitalgesellschaft mit beschr�nkter Haftung keine Steuern erhoben werden, zumal mit der Erhebung der Steuern Menschenrechtsverletzungen finanziert werden, da das Gesetz der Strafbarkeit als Staatsaufbaumangel fehlt. Es fehlt der Hoheitsbetrieb im Gewerbebetrieb! Das mu� dem B�rger offen erkl�rt werden! Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht ein Merkmal von den wesentlichen Voraussetzungen eines Staates. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt kein Staatsvolk, kein Staatsterritorium, kein Friedensvertrag und keine Verfassung. www.brd-matrix.de S�RMELI (TR), Pr�sident des Zentralrats Europ�ischer B�rger und des Europ�ischen Zentrums f�r Menschenrechte
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Stand 2018-02-04