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gezeichnetes Kapital
(recht.zivil.materiell.bt.gesellschaft)
    

Mit gezeichnetem Kapital (= Haftungskapital) wird bei einer Kapitalgesellschaft das Kapital bezeichnet, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft beschränkt ist (§ 272 HGB). Das gezeichnete Kapital ist identisch mit dem Grundkapital.

Beispiel: Die B-GmbH wird mit 25.000,- Euro Stammkapital gegründet. Die Anteile halten fünf Gesellschafter jeweils in Höhe von 5.000,- Euro. Zur Gründung zahlen sie jeder die Hälfte ein, so dass die GmbH über 12.500 Euro verfügt. Als erstes nehmen sie ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 20.000,- Euro auf. Nach drei Verlustjahren wird das Darlehen fällig, das Vermögen der GmbH beläuft sich aber nur noch auf 5.000,- Euro. Da das Haftungskapital 25.000,- beträgt und noch 12.500 Euro ausstehen, haften die Gesellschafter bis zu der Grenze von 12.500 Euro mit ihrem Privatvermögen.

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