logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Gewohnheitsverbrechergesetz
(recht.geschiche.20)
    

Mit Gewohnheitsverbrechergesetz, wird das im 3. Reich erlassene Gesetz bezeichnet, das die gesetzliche Grundlage dafür schaffte, dass sogenannte Gewohnheitsverbrecher auch für Bagatelldelikte zum Tode verurteilt werden konnte.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Legitimität