logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Gewere
(recht.geschichte.ger)
    

Gewere war im germanischen Recht die Bezeichnung für das Herrschaftsrecht über Sachen, Ämter und Menschen (unfreies Gesinde). Das freie Gesinde stand unter der Munt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Munt