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Gewerbesteuer/Verhältnis Einkommenssteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer und recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Mit Gewerbesteuer, wird eine Realsteuer auf den Betrieb eines Gewerbes bezeichnet. Grundlage der Besteuerung sind Gewerbeertrag und Gewerbekapital.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird von den Gemeinden festgelegt, denen die Gewerbesteuer auch zufließt.

Bis zum einem Hebesatz von (z.Z.) 380 % werden Zahlungen eines Einzelkaufmannes auf die Gewerbesteuer von der zu zahlenden Einkommenssteuer wieder abgezogen.

D.h. bis zu dem genannten Hebesatz macht ist die Gewerbesteuer keine zusätzliche Belastung und daher auch bei der Unterhaltsberechnung auf Seiten der Verpflichteten nicht neben der Einkommenssteuer zu berücksichtigen.

Beispiel:

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Auf diesen Artikel verweisen: Hebesatz/Steuermessbetrag * Gewinnsteuern * Realsteuer