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Getraenkesteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Getränkesteuer wird eine örtliche Steuer auf die entgeltliche Abgabe bestimmter alkoholischer oder nichtalkoholischer Getränke bezeichnet. Die Getränkesteuer kann von den Gemeinden auf Grundlage ihrer Satzungen erhoben werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: örtliche Steuer * Steuern