logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
geschäftliche Bezeichnungen
(recht.zivil.materiell.sonder.marken)
    

Mit geschäftlichen Bezeichnungen werden im Markenrecht Werktitel und Unternehmenskennzeichen bezeichnet (§ 5 Abs. 1 MarkenG).

Geschäftliche Bezeichnungen werden gemäß §§ 5, 15 MarkenG urheberrechtlich geschützt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Werktitel * Werktitel