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Gesamtgut
(
recht
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zivil
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materiell
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familie
.
gueterrecht
)
Mit Gesamtgut bezeichnet man das Eigentum, das beiden Ehegatten als
Gesamthandsgemeinschaft
gehört. Gesamtgut gibt es nur in Verbindung mit dem
Güterstand
der
Gütergemeinschaft
.
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Auf diesen Artikel verweisen:
Gütergemeinschaft
*
Sondergut
*
Vorbehaltsgut
Stand 01.02.23