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Gerechtsame
(recht.geschichte.20)
    

Mit Gerechtsame wurde früher ein verebliches und veräußerliches Nutzungsrecht an einem Grundstück bezeichnet. Gerechtsame wurde auch als Bezeichnung für einVorrecht verwandt.

Beispiel: "Die Stände ihrerseits sahen nur auf die Wahrung ihrer Gerechtsame" (Detters, Ostfriedland, S. 54)

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