logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (3)
Gerechtigkeit/gerecht
(recht.philosophie)
    

Gerechtigkeit ist einer der am schwierigsten zu fassenden Begriffe der Rechtswissenschaft. Was unter Gerechtigkeit zu verstehen ist, hängt wesentlich vom Standpunkt des Betrachters ab. Trotzdem ist es in einem Gemeinwesen, wie z.B. einem Staat, notwendig, eine gemeinsame Sichtweise zu finden.

In der Rechtsphilosophie unterscheidet man zwischen objektiver Gerechtigkeit, die der Rechtsordnung eines Staates zugrunde liegt, und subjektiver Gerechtigkeit als Tugend des Einzelnen im Umgang mit seinen Mitmenschen, bzw. als die dem Einzelnen widerfahrende Gerechtigkeit.

Auf Aristoteles zurückgehend unterscheidet man weiterhin zwischen

  • ausgleichender Gerechtigkeit (justitia commutativa)
  • austeilender Gerechtigkeit (justitia distributiva)

Leibniz hat dem noch die justitia universalis hinzugefügt, die Gerechtigkeit der Nächstenliebe und des Gottesreichs.

Die ausgleichend Gerechtigkeit vermittelt zwischen Einzelnen untereinander, z.B. bei Verträgen oder Verletzungen. Sie ist mengenmäßige (arithmetische) Gleichheit. In unserer Rechtsordnung ist sie im Privatrecht das bestimmende Prinzip. Dabei greift das Gesetz erst ein, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden. Die Grenze wird z.B. durch das Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte in § 138 BGB oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage markiert. Die Rechtsordnung akzeptiert keinen Verstoß gegen die ausgleichende Gerechtigkeit jenseits dieser Grenze. Diesseits der Grenze hängt die ausgleichende Gerechtigkeit, d.h. das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, vom Vertragsgeschick des Einzelnen ab.

Die verteilende Gerechtigkeit bestimmt das Verhältnis zwischen Gemeinwesen und Einzelnem. Sie ist eine, den unterschiedlichen Verhältnissen angepasste (geometrische), Gleichheit, die bei Rechten und Pflichten jeden so behandelt wie es ihm entspricht. D.h. bei Pflichten nach Leistungsfähigkeit und bei Rechten nach Bedürftigkeit. Entsprechend ist sie das Prinzip, das im Über-Unterordnungsverhältnis, bei Normen gilt.

Für den römischen Juristen Ulpian bedeutete Gerechtigkeit honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere.

Literatur: Hoffmeister, S. 260.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: equitable * Justitia * honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere * Rechtssicherheit