Mit Gemeinschaftsrecht wird das Recht der Europäischen Gemeinschaften bezeichnet. Darunter fällt sowohl das primäre sowie das sekundäre Gemeinschaftsrecht.
Primäres Gemeinschaftsrecht sind die Verträge. Sekundäres Gemeinschaftsrecht, sind die auf den Verträgen beruhenden Rechtssetzungskate der Europäischen Gemeinschaften (z.B. Richtlinien).
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