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Der Bundesgerichtshof hat im Innenverhältnis eine gemeinsame Haftung zweier
Eheleute trotz alleiniger Haftung eines Ehegatten im Außenverhältnis im einem Fall
angenommen, in dem ein ursprünglich gemeinschafftiches Bankdarlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist auf ein von einem Gatten allein aufgenommenes Bankdarlehen umgeschuldet worden war (BGH FamRZ 1991, 1162).
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