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Diskussion (37)
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&Anonym&Punkt04.08.05&Anonymous&Dieser Aussage (Maunz/D�ring-Scholz) kann nicht gefolgt werden.Die L�nder der BRD haben nur in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Daraus ergibt sich aber kein Geltungsbereich 05.08.05&ich&Warum? Wenn die Deutschen der aufgez�hlten L�nder sich ein GG geben, dann gilt es selbstverst�ndlich und ohne weiteres auf dem Gebiet der aufgez�hlten L�nder. Das ist zwingend und zudem Verfassungswirklichkeit. Allerdings eine Verfassungwirklichkeit die manchen Wirrk�pfen nicht gef�llt. 30.04.06&Willi (http://www.krr-faq.de)&Wozu braucht eine Verfassung einen Geltungsbereich? Wenn sich ein Staat eine Verfassung gibt, gilt sie naturgem�� f�r den gesamten Staat, wenn nichts anderes drin steht. Insofern war Art. 23 a.F. eine Einschr�nkung des Geltungsbereiches auf die darin genannten L�nder. Mit der Aufhebung dieses Artikels erstreckte sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auf ganz Deutschland, wie es im 2+4-Vertrag definiert worden ist. 12.07.07&1& - krr-faq.de oder krr-faq.net kannst vergessen. Das ist nur Verdummung der BRD.Punkt 2. Wenn das GG ein Verfassung w�re, m�sste es nich in Art. 140 auf eine deutsche Verfassung zur�ckgreifen.Punkt 3. Wenn das GG eine Verfassung w�re, k�nnte man Art. 146 streichen.Punkt 4. Art. 144 (2) des GG beruft sich eindeutig auf die L�nder aus Art. 23 GG - Nur die L�nder gibt es nicht mehr - von wegen Pr�ambel!?!?!Punkt 5. Art. 139 stellt bis zum heutigen Tage das Alliierte Gesetz �ber das GG der BRD.Wer jetzt noch behauptet die BRD sei souver�n oder habe eine Verfassung der ist entweder nicht Wissend oder unterliegt der BRD Propaganda. 13.07.07&info&1. Art. 140 GG dient der Vereinfachung, und hat dar�ber hinaus keine Aussagewert.2. Grundgesetz und Verfassung sind Bezeichnungen, die den Inhalt nicht determinieren. Das GG ist rechtlich und faktisch eine Verfassung mit anderem Namen. Art. 146 GG dient nach wie vor dem Zweck dem vereinigten Deutschland die M�glichkeit zur Verfassungsneugebung einzur�umen und ist, da dem Volk als Souver�n dieser Weg immer offen steht, nur deklaratorisch. 3. Ob Deutschland souver�n ist bemisst sich nicht nach dem Inhalt von Art. 139 GG, sondern nach der Frage, ob der Verfassungsgeber Art. 139 GG streichen kann. Was sollte den Verfassungsgeber daran hindern? 31.10.08&Andreas&Mir wird schwindelig, wenn ich das Kommentar vom 13.07.07 lese. Ich zitiere (...) Art. 146 GG dient nach wie vor dem Zweck dem vereinigten Deutschland die M�glichkeit zur Verfassungsneugebung einzur�umen und ist, da dem Volk als Souver�n dieser Weg immer offen steht (...)Art 146 GG lautet: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f�r das gesamte deutsche Volk gilt, VERLIERT SEINE G�LTIGKEIT AN DEM TAGE, an dem eine VERFASSUNG IN KRAFT TRITT, die von dem DEUTSCHEN VOLKE in freier Entscheidung BESCHLOSSEN worden ist. Wann hat das denn stattgefunden? Sollte ich das verschlafen haben, dann h�tte diese \\\\\\\"Verfassung\\\\\\\", die das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen haben m�sste, das GG verabschiedet und somit zu nichte gemacht haben. Man muss f�r dieses kleine Beispiel nicht Studiert haben - nur lesen (mit Verstand) sollte man k�nnen. Solche Zeilen k�nnen Sie ganz oben unter der Rubrik: \\\\\\\"Abstruse/absurde Theorien\\\\\\\" ablegen. Noch eine Kleinigkeit zum abrunden meines Kommentar:�Die Menschenrechtsverletzungen der gegenw�rtigen BRD � Justiz haben eine lange Vergangenheit, weil die sog. BRD � Richter die BRD � Normen nicht anwenden, sondern um deuten und so zum Ersatzgesetzgeber nach Billigkeit mutieren, weil die Bundesrepublik keine Gewaltentrennung, sondern nur aus der Exekutiven besteht, der Wirtschafts.- und Verwaltungseinheit (Art. 133 GG), unter der die Justiz und Legislative abh�ngig als Einheitsgewalt eingebettet ist.� Der BRD � Rechtsweg f�r deutsche Staatsb�rger ist also ausgeschlossen, weil deutsches RECHT nicht angewandt und vollstreckt werden kann, aus dem Art. 6 und 13 EMRK wegen Stillstand der Rechtspflege nach P 245 ZPO verletzt ist. Die BRD hat keine judikativen BefugnisseGru� 31.10.08&info&Nat�rlich gibt es diese Verfassung, von der Art. 146 GG spricht noch nicht. Ich sehe nur den Widerspruch nicht, auf den Sie anscheinend hinweisen wollen. Die Ausf�hrungen zur fehlenden Gewaltenteilung sind falsch. Art. 97 GG statuiert die Unabh�ngigkeit der Richter, Art. 38 GG die Unabh�ngigkeit des Parlaments. Art. 133 GG ist eine �bergangsvorschrift. Zudem ist dort nur von der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes die Rede. Mit diesem Gebiet ist die damalige britische und amerikanische Besatzungszone gemeint. Ihre weiteren Ausf�hrungen zur Judikative sind unverst�ndlich. 13.11.08&Art 23&Hier wird verschwiegen ,dass die DDR der Bundesrepublik aufgrund Art. 23 GG beigetreten ist zu einem Zeitpunkt, zu dem der Art. 23 nicht mehr existierte!!!!!Was sagt der exakte Jurist denn hierzu? 14.11.08&info&Der Einiggsvertrag mit dem der Beitritt erfolgte ist vom 31.8.1990. Art. 23 GG wurde mit Einiggsvertragsgesetz vom 23.9.1990 ge�ndert. Wo ist das Problem? 22.12.08&milan&1. Der Geltungsbereich gilt als Rechtsnorm. Wenn die Pr�ambel diese Rechtsnorm enthalten w�rde, w�rde Gott zu einem Rechtssubjekt. Daraus erkenne ich, wie es allgemein �blich ist, das der Geltungsbereich nicht in der Pr�ambel geregelt sein kann, weil hier nur eine zukunftsgewandte Absicht enthalten ist.2. 1990 gab es nur den Weg �ber den Art. 23, weil wie C.Schmid, der den Art.146 verfasste von einem unteilbaren Souver�n ausging, wie das aus seiner Rede hervorging. Gorbatschow bot Kohl an die Grenzen von 1937 herzustellen. Dieser lehnte ab. Warum?3. Aus den Protokollen der Rittersturzkonfernz geht hervor das bewu�t das GG nicht als Verfassung konzipiert wurde und nach Aussagen C.Schmids sollte aus dem GG auch keine Verfassung gebastelt werden. Jetzt zu bhaupten das GG w�re eine Verfassung ist definitiv pure Volksverdummung und wird den durch drei Urteile best�tigten Titel auf die Grenzen von 1937 in Konstanz best�tigt. Fazit: Der Staatsstreich von Oben in 1990 ist Fakt. 4. Warum stellt sich Baker nicht hin und dementiert die Behauptung, das er den Artikel 23 in Anwesenheit der anderen Au�enminister gestrichen hat? K�nnte es sein, das diese eventuelle Legende dazu dient den Volksverrat der Regierenden auf Baker abzuw�lzen, weil diese ja \\\\\\\"nur\\\\\\\" die Anweisung nachvollzogen haben? Von einem Hartz4ler wird mehr Genauigkeit in Sachen Recht gefordert, als von diesen Damen und Herren, die die Gesetze machen. Kann/Darf das sein? 5. Die �berblendung des alten Artikel 23 durch den neuen ist Symbol f�r die schlampige?(oder absichtlich verwirrende?) Vorgehensweise und der heute ins leere laufende Bezug von Artikel 144 zeigt, das eine Rechtsnorm des Geltungsbereich auch und gerade f�r ein GG notwendig ist. 02.03.09&GG-ler&Der Geltungsbereich des Grundgesetzes steht in der Pr�ambel, wo ist das Problem, milan? Somit steht in der Pr�ambel was es ist und wo es gilt. Wenn du Deutschland in den Grenzen von 1937 sehen m�chtest, dann solltest du das auch sagen. Artikel 146 ist eine Kann Bestimmung. Das deutsche Volk kann sich in freier Entscheidung eine Verfassung geben, die diesen Namen tr�gt, muss es aber nicht. Das sch�ne an Artikel 146 ist, dass das GG trotzdem in Kraft bleibt. Wenn das deutsche Volk in freier Entscheidung derzeit beschlie�t, und das tut es t�glich, wenn nicht permanent, das Grundgesetz als Verfassung gelten zu lassen, und dass es das tut, sieht man daran, dass es keine Besrebungen gibt, eine \\\\\\\"Verfassung\\\\\\\" zu erarbeiten, dann ist das GG g�ltig. Selbstverst�ndlich hat das Grundgesetz einen, einer Verfassung gleichgestellten Rang. Dieser besteht bereits seit dem ersten Inkrafttreten des GG, mit der Vereinigung 1990 hat sich zwar der Geltungsbereich ge�ndert, nicht jedoch die Stellung des GG als Verfassung. A: wo hast du das mit Baker her? B: Du glaibast doch nicht dass von diesem wirren Zeug das du hier verbreitest, auch nur ein Politiker Notiz nimmt. Oh und noch was. Die Deutsche Einheit ist kein Staatsstreich! Sowohl die BRD als auch die DDR, haben diese Einigung aktiv herbeigef�hrt, beide Staaten mit vom Volk gew�hlten Vertretern. Das alles ist rechtlich einwandfrei und nicht zu beanstanden. Das es nun Leute gibt, die dieses anzweifeln, �ndert nicht an den faktischen Tatsachen. Das GG gilt und ist in Kraft. Und 82Millionen Menschen stimmen diesem Grundgesetz zu. Permanent. Nimm das Bitte zur Kenntnis. 13.04.09&Wunderer&GG-Ler: 1. Eine Pr�ambel ist eine Einleitung/Absichtserkl�rung (Es l�sst sich allgemein sagen, dass moderne Pr�ambeln der Darstellung von Motiven, Absichten, Zwecken durch ihre Urheber dienen->siehe Wikipedia) und deswegen hat sie keine rechtskr�ftige Relevanz und Verbindlichkeit. Dies nimm bitte zur Kenntnis und darum ist wegen dem fehlenden �23 (alte Fassung) kein Geltungsbereich definiert. 2. Wenn Du die Datumsangaben genau studierst, hat Baker bereits zum 17. Juli 0:00h den �23 ausser Kraft gesetzt. D.h. ab 18.7.1990 gab es keinen Geltungsbereich mehr und alle Politiker waren rein rechtlich gesehen \\\\\\\"ohne Auftrag\\\\\\\" unterwegs. Sie haben dann einen Monat sp�ter mit einem nichtssagenden Wischi-Waschi Paragraphen �23 die L�cke wieder gef�llt, ohne einen Verweis auf die alte Fassung zu machen, damit m�glichst keiner in ein paar Jahren die �nderungen nachvollziehen kann und erkennt, was da f�r ein Schmuh gelaufen ist. 3. es ist nicht die Frage ob man Deutschland in den Grenzen v. 1937 sehen will oder nicht. Es geht darum, dass Vertreter eines TEILBEREICHS von Deutschland Gebietszusagen gemacht haben, die Ihnen v�lkerrechtlich nicht zustanden. Das w�re das gleiche, wenn Dein Mieter hergeht und deinem Grundst�cksnachbarn den Garten von Deinem Haus abtritt. Das ist im kleinen nicht m�glich, da dies alles im Grundbuch vermerkt ist, aber scheinbar geht so etwas im grossen Stil, obwohl die Menschen in den \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"verschenkten\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Gebieten nicht mal gefragt wurden, was sie wollen. 20.05.09&wei&Einigungsvertrag 31.August 1990 Art.1wirksamwerden beiderseits gem�� Art.23 GG Kapitel II Grundgesetz Art.3 GG tritt in der Fassung BGBL Teil III Nr 100-1 ver�ffentlichten Fassung,ge�ndert durch Gesetz vom21. Dezember 1983 (BGBL I S.1481) mit dem sich aus Art.4 ergebenden �nderungen in Kraft,soweit es keine andere Bestimmung enth�lt Art 4 (2) Art.23 GG wird aufgehoben (5) neuer Art.143 wird eingef�gt (6) Art. 146 wird wie folgt gefasst bestimmt : Art.5 und Art.146 GG zielt praktisch auf eine Volksabstimmung die weiteren Artikel regeln Verbindlichkeiten der Einigung und nu is er weg der Art.23 20.05.09&wei&am 12. September ( 2+4 Vertrag 1990)---- is er wieder da der Art 23 Satz 2 + Art 146 ---- Art 23 und zwar in seiner alten Fassung,zusammen mit der Pr�mabel und zwar im Art 1 (4) ------Art.3 und Art.4 (darin nehmen es die Alliierten zur Kenntnis ?)------ Art.8 (1) bestimmt die Ratifikation -oder Annahme Art.9 bestimmt den Tag des Inkraft tretens ------und siehe da Art 23 ist wieder da----- -- jetzt hat jemand behauptet es g�be noch ein Einigungsvertragsgesetz,wo finde ich das ,und wo finde ich die Streichung des Art.23 durch James Baker, bitte nur seri�se Quellen nennen,ich lasse nicht gelten wenn jemand meint er kenne einen der einen kennt der schon mal jemand sagen h�ren hat---im voraus danke 22.09.09&Anonym &wenn das gg wirklich (noch) einen geltungsbereich haben sollte, wieso kann man dann eig. allen ausweichen??? (blitzer, strafzettel, f�hrerscheinentzug, GEZ, und und und...) habe schon vieles davon ausprobiert und es hat alles davon funktioniert ( hei�t im klartext ich musste nie etwas bezahlen oder �hnliches) 24.09.09&info &was bedeutet\\\\\\\"allen ausweichen\\\\\\\" wie ausweichen? 18.10.09&Anonym &das ist mehr als interessant, da ich gerade Strafzettelprobleme habe, w�sste ich gern n�heres. 18.10.09&moka &Frage an Anonym, da ich gerade Strafzettelprobleme habe, w�te ich gern n�heres 28.10.09&Anonym &hmm...ich habe gestern etwas zu euren fragen reingestellt... da will wohl jemand nicht das das gemeine volk etwas erf�hrt.. 28.10.09&Anonym &ich habe vordrucke zu den ganzen themen, mit denen man alles ganz bequem bearbeiten kann.. ausf�llen, abschicken und seine ruhe haben 28.10.09&Anonym &hier ein auszug aus dem Vordruck : Sie verwarnen mich z.B. aufgrund der �� 56, 57 OwiG. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) wurde aber exakt am 11.10.2007 im Bundestag der sog. �BRD� zur r�ckwirkenden (1949) Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einf�hrungsgesetz f�r das OwiG r�ckwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert zumindest seit dieser Bekanntgabe im Bundesanzeiger vom 23.11.2007 (BGBl I, S. 2614) f�r s�mtliche Owi�s keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007. 28.10.09&Anonym &Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Proze�odnung(ZPO), auch die Strafproze�ordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gel�scht bzw. aufgehoben, verg. vom 25.4.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Auch diese Gesetze wurden r�ckwirkend aufgehoben, das hei�t seit Beginn der sog. �BRD� (1949)! Damit wurden auch der �5 der ZPO, StPO und des GVG aufgehoben. In diesem Paragraphen befand sich der Geltungsbereich f�r diese Gesetzeswerke.Hier wird es sogar f�r jeden Laien zum Verst�ndnis klar, was hier geschehen ist, denn: Ein Gesetz, das keinen Geltungsbereich hat, gilt auch nicht Ohne Geltungsbereich kein Gesetz!Ohne Gesetz keine Strafe! 29.10.09&info &Die Ausf�hrungen zum Wegfall der Geltung deutscher Gesetze (sei es OWiG, StPO, StPO, StVO oder ZPO) ist absoluter Nonsense. Ich lasse die Ausf�hrungen nur zur Illustration der Absurdit�t der Behauptung das GG habe keinen Geltungsbereich mehr stehen. Links, die unter Umgehung der Sperre gepostet werden, werden aber weiterhin gel�scht. 02.11.09&Anonym &info: wenn es f�r sie so ein nonsense ist, wie erkl�ren sie sich dann das alles was ich hier aufgef�hrt habe, funktioniert?! sie sind ein \\\\\\\"gutmensch\\\\\\\",wie? Begr�nden sie mir warum dies alles absoluter nonsene sein soll! ich mutma�e das sie noch nicht wirklich das grundgesetzbuch gelesen haben, zum schluss stehen n�mlich die ganzen �nderungen der gesetze die vorgenommen wurden... und da steht nun mal das artikel 23 aufgehoben wurde und das war 1990! schauen sie sich mal ein ggb von 1990 an, da steht bei artikel 23 \\\\\\\"geltungsbereich des grundgesetzes\\\\\\\" ... jetzt steht da irgendwas zur europ�ischen union... nichts mehr mit geltungsbereich, nirgendwo! und jetzut kommen sie mir bitte nicht mit \\\\\\\" das ist in der pr�ambel festgelegt\\\\\\\", eine pr�ambel ist ein vorwort und nicht gesetzgebend! 02.11.09&Anonym &Zitat: \\\\\\\"Dieser ergibt sich nun aus der Pr�ambel: Daraus ergibt sich, dass das GG f�r das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik gilt, das sich aus den aufgez�hlten L�ndern zusammensetzt. Einer weiteren Bestimmung des Geltungsbereiches bedurfte es damit nicht (Siehe Maunz/D�rig-Scholz, Kommentar zum GG, Art. 23, Rn. 71ff).\\\\\\\" ---> das ist absoluter nonsense! 02.11.09&info &Es gibt ein deutsches Staatsvolk, ein deutsches Staatsgebiet, eine deutsche Staatsgewalt die das GG erlassen hat. Warum sollte es rechtsdogmatisch zweifelhaft sein, wof�r ein von der deutschen Staatsgewalt erlassenes GG gilt? Nat�rlich f�r das von Ihr beherrschte Staatsgebiet Deutschland. Alles andere ist Humbug. 03.11.09&Anonym &sie haben meine 1.frage nicht beantwortet.. (warum dann alles funktioniert...) ein staat kann nicht auf einen immernoch existierenden staat gegr�ndet werden! das deutsche reich existiert laut Bundesverfassungsgericht Urteil vom 31.07.1973. Au�erdem: Die BRD hat keine eigene Staatsgewalt. Diese �bt sie gerne und reichlich �berall aus, neuerdings auch v�lkerrechtwidrig im Ausland, um fremde Wirtschaftsinteressen zu unterst�tzen. Da von den drei f�r einen Staat erforderlichen S�ulen die zwei wichtigsten S�len fehlen, kann die BRD kein Staat sein. Sie versteht sich von Anbeginn auch nicht als Abl�sung des Deutschen Reiches, sondern als eine zeitweilige �bergangsl�sung zur Neuorganisation der drei westlichen Besatzungszonen, um diese in einem Wirtschaftsgebiet zusammenzufassen (daher wurde aus der britischen und der amerikanischen Zone am 2.12.1946 zun�chst die Bizone, sp�ter die Trizone, die durch das Grundgesetz zur �Bundesrepublik Deutschland� wurde). Aus diesem Grunde lautete ein Satz der Pr�ambel a.F. des Grundgesetzes: � ..... um dem staatlichen Leben f�r eine �bergangszeit eine neue Ordnung zu geben...�. 03.11.09&Anonym &1. Staatsvolk 2. Staatsgebiet (Territorium) 3. Staatsgewalt (institutionalisierte Organe) Zu 1: Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk, denn nach dem immer noch geltenden Reichs- und Staatsangeh�rigkeitsgesetz von 1913 sind alle Deutschen Angeh�rige des Deutschen Reiches (unmittelbare Reichsangeh�rigkeit), da es kein entsprechendes Gesetz f�r die BRD gibt, gibt es also auch rechtlich kein �bundesdeutsches� Staatsvolk. Dazu f�hrte der Mitbegr�nder des Grundgesetzes, Carlo Schmid in seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat aus: 1. �Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird es keines geben!�... 2. �Wir haben unter Best�tigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teil Deutschlands beraten und zu beschlie�en. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten!� Zu 2: Die BRD hat kein eigenes Staatsgebiet, denn das Deutsche Reich besteht nach Staats- und V�lkerrecht als Staat fort. Aus diesem Grunde besteht nat�rlich auch das Staatsgebiet des Deutschen Reiches weiterhin, da andernfalls der Staat Deutsches Reich nicht existieren k�nnte. Da die BRD kein eigenes Staatsgebiet besitzt, ist sie lediglich als eine �bergangsweise (also provisorische) Selbstverwaltung auf einem r�umlich begrenzten Gebiet(Geltungsbereich des Grundgesetzes) des fortbestehenden Deutschen Reiches errichtet worden. Aus diesem Grunde hat die BRD jedoch kein eigenes Staatsgebiet. Zu 3: Die BRD hat keine eigene Staatsgewalt. Diese �bt sie gerne und reichlich �berall aus, neuerdings auch v�lkerrechtwidrig im Ausland, um fremde Wirtschaftsinteressen zu unterst�tzen. Da von den drei f�r einen Staat erforderlichen S�ulen die zwei wichtigsten S�len fehlen, kann die BRD kein Staat sein. Sie versteht sich von Anbeginn auch nicht als Abl�sung des Deutschen Reiches, sondern als eine zeitweilige �bergangsl�sung zur Neuorganisation der drei westlichen Besatzungszonen, um diese in einem Wirtschaftsgebiet zusammenzufassen (daher wurde aus der britischen und der amerikanischen Zone am 2.12.1946 zun�chst die Bizone, sp�ter die Trizone, die durch das Grundgesetz zur �Bundesrepublik Deutschland� wurde). Aus diesem Grunde lautete ein Satz der Pr�ambel a.F. des Grundgesetzes: � ..... um dem staatlichen Leben f�r eine �bergangszeit eine neue Ordnung zu geben...�. 03.11.09&Anonym &@info: ich habe noch eine frage an sie... warum l�schen sie so viele eintr�ge?!! ich glaube sie l�schen sie, weil sie angst haben.. angst davor, das es rauskommt... und es wird rauskommen, dem bin ich mir 100% sicher.. und es wird nicht mehr lange dauern... 13.02.11&Anonym &\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"<br />Glatte L�ge. Das deutsche Volk hat nach 1919 nie mehr eine Verfassunggebende Versammlung bestimmt bzw. �ber Vorschl�ge zu einer Verfassung abstimmen d�rfen. Das Grundgesetz wurde 1990 nur (illegal) ge�ndert, und zwar genau wieder auf Grundlage eben dieses nicht volksbestimmten GGs. Die heutige BRD ist ein potemkinsches Dorf, das nun schnell noch in die kommunistische NWO-EUdSSR eingegliedert werden soll. Wir Deutschen (ohne die Verr�ter-Politiker und -juristen) sollten sich zur Verfassungsgebung organisieren, dann f�llt nach Art. 146 GG auch das Grundgesetz weg. 13.02.11&info &1. Es gibt ein deutsches Staatsangeh�rigkeitsgesetz. Das RustAG gilt nicht mehr. Seit Carlo Schmid hat sich das ge�ndert, zudem Schmid hier mit \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"es gibt kein \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"westdeutsches\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Staatsvolk zitiert wird. Ergo gibt es in jeder Hinsicht eine (gesamt-) deutsche Staatsangeh�rigkeit (� 1 StAG).<br /><br />2. Ob das deutsche Reich noch existiert ist eine rein theoretische Frage, �ber die man wohlfeil streiten kann. Das was z�hlt ist die Wirklichkeit des V�lkerrechts, das kein deutsches Reich aber einen deutschen Staat kennt. <br /><br />3. Aus Angst werden keine Beitr�ge gel�scht, nur wenn es zu absurd wird, und sich zudem wiederholt, kommt es zu L�schungen. Es gibt nichts was \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"rauskommen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" k�nnte. Aber das k�nnen wir getrost abwarten, so wie die unz�hligen bereits verstrichenen Weltuntergangsdaten.<br /><br />4. \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Wir\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" Deutschen sollten uns fragen, welches Ziel die Rattenf�nger verfolgen, die im Grundgesetz, mit mehr oder weniger geschickten theoretischen Ausf�hrungen, keine Verfassung sehen und diese ersetzen wollen. Cui bono, wem soll es dienen, sollte man sich fragen, wenn das GG, dass Grundlage einer stabilen und Wohlstand sichernden Demokratie ist, angezweifelt wird. <br /> 10.04.11&Anonym &@ Info: <br />1. Das GG mu�te und mu� von den Besatzern mit abgesegnet werden. Streichungen von den Besatzern bedarf KEIN zuspruch des Bundestages/Bundesrats.tages.<br /><br />2. Das GG ist NIE vom Deutschen Volk ratifiziert worden, wie es die Besatzer wollten.<br /><br />3. Es wurde Deutschland 3x eine Wiedervereinigung Deutschlands im Ganzen vor 1990 angeboten, was aber mit hilfe der Amis abgelent wurde.<br /><br />4. Wie schon erkannt wurde: das Ostdeutsche Volk wurde NIE gefragt ob es zu wem es Geh�ren will.<br /><br />5. 1990 haben 25 Palamentarier richtig erkannt: \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Es bestehe keine V�lkerrechtliche Grundlage, die Ostgebiete vom Deutschen Reich abzutrennen.<br /><br />6. 1990 Best�tigte Theo Waigel in Hannover: \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Das Deutsche Reich besteht in den Grenzen von 1937 weiter und man werde sich f�r eine GESAMT Deutsche Wioedervereinigung einsetzen\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"<br /><br />Es gibt vom HR 1990 ein Tondukument, bez�glich der abtrennung der Ostgebiete und ein Video von Theo Waigel in Hannover.<br /><br />Und wie auch schon erkannt wurde: Das Preamble ist KEIN Geltungsbereich und das GG keine Verfassung. In Afganistan und Irak, wo immer noch Krieg ist wurde auch ein GRUNDGESETZ zur erhaltung der Verwaltung und �ffentlichen Ordnung eingesetzt. Den mehr ist es nicht. Es ist Besatzer Gesetz. 10.04.11&Anonym &@ Info: <br />Zum doppelten Post: L�sche einen davon.<br /><br />Zur StAG und RuStAG:<br /><br />Das StAG gab es erst 2002 ! Vorher war es das RuStAG in der Fassung von 1974 und mit sp�teren �nderungen.<br /><br />1973 galt bei meiner Geburt das RuStAG in der Fassung von 1914, gib auch ein BundesVerfassungsgerichtsurteil dar�ber. Da wird Eindeutig von dem RuStAG gesprochen und NICHT von dem StAG. 11.04.11&info &Unzutreffend ist, dass das Grundgesetz, bzw. �nderungen des Grundgesetzes von Besatzern abgesegnet werden muss. Deutschland ist mittleweile in vollem Umfang souver�n.<br /><br />Im �brigen gibt es formal keinen zwingenden Grund f�r eine Verfassungsneugebung, die �ber Art. 146 GG m�glich ist.<br /><br />Materiell sehe ich auch keine Notwendigkeit f�r eine neue Verfassung. Was sollte sich �ndern? Wohin sollte die Reise mit einer neuen Verfassung gehen<br /><br />Was die sog. Ostgebiete angeht, so wird, das ist unstreitig, von manchen vertreten, dass auf diese nicht wirksam verzichtet werden konnte. Aber das ist ein rein formaler Standpunkt. Materiell geh�ren diese Gebiete nicht mehr zu Deutschland. Es gibt hier kein zur�ck mehr. 20.05.11&Anonym &Gut, dass sich hier so viele die M�he machen das Grundgesetz mal selbst zu lesen. Es gibt so einige Artikel des Grundgesetzes welches recht deutlich machen, was wir sind. Das herumreiten auf dem Artikel 146 ist eine Endlosschleife, wenn man sich eines nicht bewusst macht, Juristen sind verdammt penibel. Ein normaler Mensch, der sich mit dieser Thematik nicht auskennt, w�rde nicht auf die Idee kommen zu fragen: Warum steht in Artikel 146 etwas von einer Verfassung und nicht von einer NEUEN Verfassung.<br /><br />Man kann sich da sehr lange dr�ber austauschen. Eine Pr�ambel erf�llt den Zweck eines Vorwortes und hat rechtlich �berhaupt keine Relevanz.<br /><br />Um die sogenannte, man k�nnte es sogar st�mperhafte, �berblendung des Artikels 23 wirklich zu begreifen, sollte man sich auch mal den Artikel 144 durchlesen. Sowas nennt ein normaler B�rger einen Widerspruch.<br /><br />Im Grundgesetz steht etwas versteckter, was die BRD ist: Die Verwaltung der vereinigten Wirtschaftsgebiete (Besatzungszonen). <br /><br />Es steht auch drin, dass wir f�r die Besatzungskosten aufzukommen haben. Ich glaub an dieser Stelle er�brigt sich jede weitere Diskussion, ausser man hat die M�glichkeit diese Artikel still und heimlich aus der aktuellen Fassungs des GG herauszunehmen.<br /><br />An sich ist das Grundgesetz keine schlechte Grundlage, es gibt da nur ein Problem. Es scheint weder f�r die Legislative, Exekutive oder Judikative zu gelten, sondern nur f�r den B�rger. <br /><br />Wer behauptet, dies sein ein Hoax, weis es entweder nicht besser oder ist ein ziemlich dreister L�gner.<br /><br />Dass die BRD kein Staat im Sinne der Staatenlehre ist, wird durch das Adjektiv \\\"deutsch\\\" im Bundespersonalausweis doch recht offen zugegeben. Dort wird nun einmal die Staatsangeh�rigkeit gefordert und die w�re korrekterweise \\\"Bundesrepublik Deutschland\\\" und nicht \\\"deutsch\\\". Der BRD fehlt schlicht und ergreifend das Staatsvolk.<br /><br />Einem Menschen der 10 Jahre lange und mehr zur Schule ging, zu erz�hlen, deutsch ist die korrekte Bezeichnung f�r Staatsangeh�rigkeit, beleidigt jeden, da hier vorausgesetzt wird, dieser Mensch w�re nicht in der Lage in den Duden zu schauen. 26.02.12&Thommy &Angesichts der aufflammenden Diskussion innerhalb der Bev�lkerung macht sich mehr und mehr Unsicherheit breit bez�gl. der einer g�ltigen Rechtsstaatlichkeit. Mehr noch, es wird durch die offenbare Unklarheit der Schaffung von undemokratischen Organisationen T�r und Tor ge�ffnet. Dies bedeutet Spaltung in der Bev�lkerung, denn nach neuesten Sch�tzungen gibt es ca. 30 Tsd (!) menschen, die in einer sog. \\\"Selbstverwaltung\\\" leben, sich sog. \\\"Personenstandserkl�rungen �ber die UN besorgen bis hin zu kleinen staats�hnlichen Gebilden mit knapp 2.000 Menschen.<br /><br />Die nun alle in Schubladen wie \\\"Wirrk�pfe\\\", Nationaldeutsch (im Sinnevon \\\"Nazis\\\") oder gar Verschw�rungstheoretiker zu packen ist schlicht ignorant. Es passiert und dem wird kaum was entgegen gehalten, wenn es sich denn so verh�lt, dass das alles nur Humbug ist. Dann sollte Aufkl�rung betrieben werden, um nicht noch mehr \\\"\\\"Wirrk�pfe\\\"\\\" zu verlieren. Auf meine etlichen Anfragen an Beh�rden, Parteien, gesellschaftlich anerkannte Institutionen bekam ich leidern nirgends eine Antwort, nicht mal eine, mich untersuchen zu lassen oder sowas.<br /><br />Die aktuellen Auseinandersetzungen �ber die Finanzpolitik Europas, insb. dem ESM-Vertrag versch�rfen nun die Situation in unserem Land, da es denn Menschen nun auch noch an ihren Geldbeutel geht.<br /><br />Was l�uft hier eigentlich?<br /><br />Entweder l�sst man es einfach laufen (warum auch immer) und l�sst Unsicherheit und Abwanderung in andere Gebilde zu, was ich f�r unverantwortlich halte. In Zeiten wachsender Politikverdrossenheit sollte man sowas ernst nehmen.<br /><br />Oder es verh�lt sich doch nicht alle so koscher und man versucht lediglich eine Verharmlosung bis hin zur totalen Verleumdung aller angesprochenen Punkte.<br /><br />Wenn der � 146 eine (neue) Verfassung erm�glicht, sollten wir es doch anstreben, um der oben geschilderten Verunsicherung Einhalt zu gebieten. Wer sollte ernsthaft was dagegen haben? Oder gibt es auch daf�r noch ganz andere Gr�nde?<br /><br />Zu meiner Person: Ich bin ein ganz einfacher, halbwegs gebildeter B�rger, weder links noch rechts (gibt es das �berhaupt noch?), w�nsche mir ein souver�nes Deutschland in einem souver�nem Europa mit fairen demokratischen Regeln und verl�sslicher Rechtslage. Bis vor Kurzem glaubte ich, in so einem Gebilde zu leben, mittlerweile bin ich mir da nicht mehr sicher. 27.02.12&info &Ein kurzer Hinweis: \"Personenstandserkl�rungen\" im vorgemeinten Sinn, sind ohne jede Wirkung und ohne jede Bedeutung. Schon die \"Idee\" dahinter entbehrt jeglichen Bezug zur Realit�t in Deutschland.
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Stand 2018-02-04