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Geld
(recht.allgemein)
    

Inhalt
             1. Geld im Zivilrecht

Geld ist die Bezeichnung für ein staatlich anerkanntes Zahlungsmittel (= Tauschmittel). Je nach Augestaltung des Währungssystems garantiert der Staat den Umtausch in ein anderes werthaltiges Tauschmittel, z.B. Gold.

In Deutschland ist der EURO als gültiges Zahlungsmittel staatlich festgelegt und damit offizielle Währung.

1. Geld im Zivilrecht

Das deutsche Zivilrecht, insbesondere das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), setzt ein funktionierendes Währungssystem, d.h. die Existenz von Geld voraus, nicht aber eine bestimmt Währung (Euro, DM, Dollar etc.).

So heißt es in § 251 BGB nur "hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen".

Darüber hinaus gilt im Zivilrecht der Grundsatz "Geld hat man zu haben". Für weiteres siehe dort.

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