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Berichtigungspflicht/Recht auf Gegendarstellung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.presse)
    

Mit Berichtigungspflicht wird die Pflicht der verantwortlichen Redakteurs einer periodisch erscheinenden Druckschrift bezeichnet, zu in der Druckschrift veröffentlichten Tatsachen über Personen, auf Wunsch der betroffenen Personen eine Gegendarstellung zu drucken. Das Recht auf Gegendarstellung ist in den Pressegesetzen der Länder geregelt (z.B. § 10 Hess. PresseG).

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