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Gebührentabelle VKH
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Die Gebühren richten sich bei gewährter Prozesskostenhilfe gemäß § 45 RVG, § 49 RVG nach einer eigenen Tabelle, die ab einem Streitwert von 3.000,- Euro von der Grundtabelle abweicht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Prozesskostenhilfe