logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Gastrecht
(recht.geschichte.19 und recht.geschichte.20 und recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Früher eine Rechtsregelung nach der Ausländer, aufgrund persönlicher oder familiärer Beziehungen einen besonderen Status im Inland genossen.

Mittlerweile ist das Gastrecht durch eine Vielzahl von Bestimmungen abgelöst, die den rechtlichen Status von Ausländern in Deutschland regeln (z.B. Asyslrecht, Aufenthaltsrecht usw.).

Der Begriff Gastrecht wird heute noch umgangsprachlich verwandt um Mitbürgern mit anderer Nationalität pauschal den Vorwurf des "Mißbrauchs des Gastrechts" machen zu können.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise