logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Fürkauf
(recht.geschichte)
    

Mit Fürkauf wurde im Mittelalter der Ankauf und die Hortung von Waren zur Spekulationszwecken bezeichnet. Der Fürkauf war in vielen Städten durch Gesetz verboten.

Beispiel: Der Händler A kauft große Mengen Weizen auf und lagert sie ein, da er auf eine Mißernte im nächsten Jahr spekuliert.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise