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Führerschein/Fahrerlaubnis
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.strassenverkehr und recht.ref.straf1)
    

Gemäß § 2 StVG braucht man zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen eine Fahrerlaubnis.

Diese Fahrerlaubnis wird mit dem Führerschein erteilt und nachgewiesen.

D.h. Führerschein Fahrerlaubnis sind voneinander zu unterscheiden.

Entzogen werden kann nur die Fahrerlaubnis. Der Führerschein wird eingezogen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Entzug der Fahrerlaubnis * Fahrverbot