logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Fronde/Frondienst
(recht.geschichte.ma)
    

Mit Fronde (= Frondienst) wurde im Mittelalter eine Dienstleistung bezeichnet, die zwangsweise für öffentliche oder private Berechtigte verrichtet werden musste. Die Fronde war als dingliches Recht mit dem Besitz eines Grundstücks verbunden.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Stadtluft macht frei/Luft macht eigen