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fristlose Kündigung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit fristloser Kündigung wird umgangssprachlich die ausserordentliche Kündigung bezeichnet. Die Bezeichnung fristlos ist allerdings nicht korrekt, da auch eine ausserordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist ausgesprochen werden kann.

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Auf diesen Artikel verweisen: Freistellung nach Kündigung * Bienenstichfall/wer klaut der fliegt