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Fremdbesitzverbot
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.apotheke)
    

Mit Fremdbesitzverbot wird das Gebot bezeichnet, dass ein Apotheker seine Apotheke selbständig und eigenverantwortlich und ohne fremden wirtschaftlichen Einfluss betreiben muss. Das Fremdbesitzverbot verstößt gegen das Europarecht.

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