Nein. Freiheitsbeschränkung ist der Überbegriff. Zitat aus Maunz/Dürig: \"Die \'Freiheitsentziehung\' i.S. von Art. 104 II bis IV ist dagegen ein Unterfall der Freiheitsbeschränkung.\"
22.03.13 Anonym :
Die freiheitsbeschränkung ist da mildere Mittel. Sie beinhaltet imho nicht die Freiheitsentziehung. Das erschliesst sich schona aus grammatikalischer Deutung.
23.10.05 Anonym:
ist nicht wirklich eine definition ... hätte man auch noch auf dauer und intensität eingehen können. zudem auf die Abhängigkeit zu formellem und materiellem Recht ...
schade, hoffte mehr zu finden, als ich schon wusste.