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Franchise/Franchising
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Franchising wird eine Vertriebsform bezeichnet, bei der der Franchisenehmer selbständiger Unternehmer ist, der seine Geschäfte auf eigenen Namen und eigene Rechnung macht. Mit dem Franchisegeber verbindet ihn ein aus verschiedenen Elementen bestehendes Dauerschuldverhältnis, das den Franchisenehmer gegen festgelegte Zahlungen berechtigt, die Marke, Ausstattung und Ware des Franchisegebers für seinen Betrieb zu nutzen.

Teil des Franchisevertrages sind regelmäßig ein Lizenzvertrag und eine know-how-Vereinbarung.

Beispiele für Franchising: Das Fastfoodrestaurant McDonald's und der Schuhdiscounter Deichmann.

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