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12.09.06 info: Einverstanden. Danke für den Hinweis.
12.09.06 Anonym: Bei der Fehleridentität leiden zwei Geschäfte (in der Regel das Verfügungs- und das Verpflichtungsgeschäft) an ein und demselben Mangel; damit sind die Fälle der Fehleridentität gerade KEINE Ausnahme vom Abstraktionsprinzip!

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