Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare.
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Bearbeiten12.09.06 info: | Einverstanden. Danke für den Hinweis.
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12.09.06 Anonym: | Bei der Fehleridentität leiden zwei Geschäfte (in der Regel das Verfügungs- und das Verpflichtungsgeschäft) an ein und demselben Mangel; damit sind die Fälle der Fehleridentität gerade KEINE Ausnahme vom Abstraktionsprinzip!
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