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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten20.08.10 info : | Einverstanden. Danke für den Hinweis.
| 19.08.10 RA_WEISS_BONN : | \"Kaufmänner\"...?! Also, erstens gibt es auch KaufFRAUEN, dem trägt sogar das Gesetz schon Rechnung, s. z.B. § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Und zweitens lautet der Plural \"KaufLEUTE\", was im Übrigen geschlechtsneutral ist und die Frauen einschließt.
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Stand 2018-02-05
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