logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Externe Evaluation
(recht.allgemein.akl)
(engl. early neutral evaluation)
    

Als externe Evaluation wird eine Verfahren der außergerlichten Konfliktlösung (AKL) bezeichnet, bei dem der Konflikt in einem möglichst frühen Stadium einem sog. Evaluator zur Bewertung vorgelegt wird.

Der Evaluator bewertet in einem persönlichen Termin, an dem die Entscheidungsträger der Beteiligten und deren Anwälte teilnehmen, nach Vortrag aller Gesichtspunkte den Konflikt und die Standpunkte der Parteien. Die Bewertung geschieht nach einer Unterbrechung, um den Parteien die Möglichkeit einer selbständigen Einigung in dieser Zeit zu geben.

Den Parteien soll damit möglichst früh und vor einem kostspieligen Gerichtsverfahren auf die Schwächen ihrer Position hingewiesen werden um so die Vergleichsbereitschaft zu erhöhen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: außergerlichtliche Konfliktlösung