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Das EU-Recht wird in zwei große Rechtskreise aufgeteilt, das primäre EU-Recht, welches aus den Verträgen besteht, und das sekundäre EU-Recht, welches von den Organen der EU aufgrund der Verträge erlassen wird.
- primäres EU-Recht (=Verträge)
- sekundäres EU-Recht (Art. 249 EUV/Amsterdam)
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